Erbrecht

Die Kanzlei Bohn berät ihre Mandanten bei der Errichtung eines Testaments und vertritt Sie bei sämtlichen erbrechtlichen Streitigkeiten.

Schwerpunkt der Tätigkeit im Erbrecht bilden die Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen und die Planung der vorweggenommenen Erbfolge.

Darüber hinaus beraten wir Sie gern bzgl. Erb- und Pflichtteilsverzicht und sind Ihnen bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten behilflich.

Auch Fragen bzgl. der Wirksamkeit und Auslegung letztwilliger Verfügungen, Erbscheinverfahren, Miterbenauseinandersetzungen und Streitigkeiten wegen Pflichtteilsansprüchen sind hierbei oft Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit.

Im Weiteren gehören zur erbrechtlichen Beratung und Vertretung die folgenden Themengebiete:

  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschein
  • Erbvertrag
  • Ehegattentestament
  • Erbverzicht
  • Testament
  • Berliner Testament
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentsvollstreckung
  • Ausschlagung und Annahme der Erbschaft
  • Pflichtteil
  • Pflichtteilsergänzung
  • Nachlassverbindlichkeit
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlassverwaltung
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